§ 273 ASVG - Bei der Lösung der Frage eines unzumutbaren sozialen Abstiegs, der zu einer Berufsunfähigkeit iSd § 273 Abs 1 ASVG führt, kommt es auf den sozialen Wert an, den die Ausbildung und die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit des Versicherten von Bedeutung waren, unter den Verhältnissen zur Zeit des Stichtags iSd § 273 Abs 2 ASVG haben. Die Einstufung einer Tätigkeit in einem Kollektivvertrag kann ein Indiz für die Einschätzung des sozialen Werts sein und kann daher zur Beurteilung des sozialen Abstiegs herangezogen werden.