§ 273 ASVG - War ein Versicherter in den letzten 17 Jahren zwar als Außendienstmitarbeiter im Verkauf tätig und dabei nach der Beschäftigungsgruppe 4 des KV-Handelsangestellte entlohnt, reichen seine Ausbildung, seine Kenntnisse und Fähigkeiten üblicherweise aber nur zur Ausführung der in die Beschäftigungsgruppe 2 fallenden einfachen Angestelltentätigkeiten aus - insbesondere fehlten dem Versicherten im vorliegenden Fall qualifizierte kaufmännische Kenntnisse -, kann er keinen Berufsschutz eines Angehörigen der Beschäftigungsgruppe 3 oder 4 beanspruchen.