§ 1041 ABGB, § 13, § 23 HbG - Wurde einem Hausbesorger im Dienstvertrag eine Dienstwohnung eingeräumt, hat er diese nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu räumen und an den Hauseigentümer zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Hauseigentümer unabhängig davon, ob und wie die Wohnung über die vereinbarte Dienstzeit hinaus verwendet wurde und ob der ehemalige Hausbesorger während der Verzögerung der Rückstellung seinerseits einen messbaren Nutzen vom Bestandobjekt hatte, für jenen Zeitraum, in dem ihm durch die widerrechtliche Weiterverwendung der Wohnung durch den ehemaligen Hausbesorger eine Nutzungschance durch Neuvermietung tatsächlich entgangen ist, ein angemessenes Benützungsentgelt verlangen.