§ 18 Abs 6 lit c HGB - Ob im Gesamtverhalten des Hausbesorgers objektiv so erhebliche Verstöße gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag zu erblicken sind, die geeignet sind, die Vertrauensbasis zwischen dem Arbeitgeber und dem Hausbesorger so weitgehend zu zerstören, dass dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung nicht mehr zumutbar ist, ist stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.