§ 18 Abs 6 HbG - Nach freiwilliger Aufgabe seiner Dienstwohnung kommt einem Hausbesorger ein Bestandschutz iSd § 18 Abs 6 HbG nicht zu. Selbst eine unberechtigte Entlassung hätte somit beendigende Wirkung.
§ 18 Abs 6 HbG - Nach freiwilliger Aufgabe seiner Dienstwohnung kommt einem Hausbesorger ein Bestandschutz iSd § 18 Abs 6 HbG nicht zu. Selbst eine unberechtigte Entlassung hätte somit beendigende Wirkung.