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„Austrittspflicht“ bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers

Insolvenz-AusfallgeldARD 5527/2/2004 Heft 5527 v. 7.9.2004

§ 3a Abs 2 Z 5 IESG - Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für das noch offene November-Gehalt, wenn der Arbeitgeber bereits die mit 31. 7. fällige Urlaubsbeihilfe schuldig geblieben ist und der Arbeitnehmer somit bereits vor November seinen berechtigten vorzeitigen Austritt hätte erklären können.

OGH 24.06.2004, 8 ObS 8/04s

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