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Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei Vorliegen einer Gütergemeinschaft unter Lebenden

SozialversicherungARD 5526/9/2004 Heft 5526 v. 3.9.2004

§ 131c GSVG idF vor BGBl I 2000/43 - Betreibt ein Versicherter gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Gastgewerbebetrieb in Form einer Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht, sind die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb auch dann zur Hälfte dem Versicherten zuzurechnen, wenn er selbst keine Arbeitsleistungen erbringt. Übersteigen die Einkünfte die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, fällt die dem Versicherten gewährte vorzeitige Alterspension wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit für die Dauer dieser Erwerbstätigkeit weg.

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