§ 49 Abs 1 und Abs 2 ASVG, Pkt B und C Gehaltsordnung KV-Handelsangestellte - Umsatzprovisionen sind ein typischerweise variabler leistungsbezogener Lohnbestandteil und anders als regelmäßig gewährte Zulagen grundsätzlich nicht in die Berechnungsgrundlage der Sonderzahlungen nach dem KV für Handelsangestellte einzubeziehen.
VwGH 16.06.2004, 2002/08/0095