§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Die außerordentliche Revision gegen das Urteil OLG Wien 30.09.2003, 8 Ra 128/03g, ARD 5477/5/2004, betreffend fehlende Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers durch dessen Kündigung, wenn zu erwarten ist, dass er in angemessener Frist einen Arbeitsplatz mit einem weit über dem Durchschnitt liegenden Einkommen erlangen wird, wurde zurückgewiesen. OGH 23.01.2004, 8 ObA 127/03i.