§ 37 Abs 1 Z 1 EStG idF BGBl 1988/400 - Wird ein Einzelunternehmen in eine KG eingebracht und hält die Ehefrau des Einbringenden vorübergehend einen Kommanditanteil, wobei dann bei Abtretung dieses Gesellschaftsanteils an den Ehemann der Kaufpreis und der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils gravierend auseinander klaffen, so könnte der Vorgang ein unentgeltliches Rechtsgeschäft darstellen. Dies hätte zur Folge, dass die Frist von 7 Jahren beim ermäßigten Steuersatz des § 37 Abs 1 Z 1 EStG idF BGBl 1988/400 nicht erst mit Abtretung des Gesellschaftsanteils der Ehefrau zu laufen beginnt.