Am 1. 1. 2004 ist in Zusammenhang mit der Reform des Bonus-Malus-Systems eine Änderung des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG durch BGBl I 2003/71 in Kraft getreten, wonach der verstärkte Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, die ab 1. 1. 2004 aufgenommen werden, erst nach 2 Beschäftigungsjahren eintritt, um so die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit solchen Arbeitnehmern zu fördern (siehe ARD 5393/1/2003). Dr. Thomas Rauch beschäftigt sich in diesem Artikel näher mit den praktischen Auswirkungen dieser Neuerungen. (ASoK 2004/70, Heft 3)