§ 4 BPGG, § 1 Abs 4 EinstV - Kann sich eine pflegebedürftige Person ohne fremde Hilfe allein duschen, ist sie nicht der Verwahrlosung ausgesetzt, wenn sie nicht auch noch zusätzlich zwei Wannenvollbäder pro Woche nehmen kann. Ein Duschbad kann, wenn nicht medizinische Gründe dagegen sprechen, anstelle eines Wannenvollbades genommen werden. OGH 10.02.2004, 10 ObS 279/03g.