§ 14 Abs 2 BEinstG - Kommt der beigezogene Gutachter im Verfahren auf Feststellung des Grades der Behinderung einer Person aufgrund der ärztlichen Befunde zu dem Schluss, dass eine zur Einstufung als begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG ausreichende Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 % nicht vorliegt, steht es dem Antragssteller frei, das im Auftrag der Behörde erstellte Gutachten durch die Beibringung eines Gegengutachtens eines Sachverständigen seiner Wahl zu entkräften zu versuchen. VwGH 25.05.2004, 2002/11/0167. (Beschwerde abgewiesen)