§ 2 BEinstG, § 42 BBG - Begünstigte Behinderte iSd BEinstG, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung unzumutbar ist, können eine entsprechende Zusatzeintragung im Behindertenpass beantragten, die ua auch als Nachweis für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer dient sowie einen Anspruch auf eine Jahresvignette gemäß § 7 Abs 7 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz begründet.