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Behandlung von Vor- und Außergruppenverlusten im neuen Gruppenbesteuerungssystem

Lohnsteuer und AbgabenARD 5520/17/2004 Heft 5520 v. 13.8.2004

§ 9 Abs 6 Z 4 KStG idF BGBl I 2004/57 - Das BMF beabsichtigt, § 9 Abs 6 Z 4 KStG idF des Steuerreformgesetzes 2005, ARD 5502/1/2004, dahin gehend zu interpretieren, dass der Gesetzeswortlaut für eine 100 %ige Verrechnung von Vor- und Außergruppenverlusten mit dem Jahresgewinn eines Gruppenmitglieds spricht. Für die Beurteilung im konkreten Einzelfall ist das zuständige Finanzamt berufen. BMF 09.07.2004.

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