Das so genannte EU-Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs in der EU umfasst auch dieRichtlinie2003/48/EG zur Gewährleistung einer effektivenBesteuerungvonZinserträgen,ARD 5416/18/2003. Diese sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten letztlich amautomatischen AustauschvonInformationenüber Zinszahlungen an gebietsfremde Privatpersonen mitwirken werden.Österreich(ebenso Belgien und Luxemburg) wird zum Ende einerÜbergangszeitebenfalls ein Kontrollmitteilungssystem einführen, bis dahin aber alljährlich eineQuellensteuererheben, die in den ersten drei Jahren 15 %, in den folgenden drei Jahren 20 % und danach 35 % beträgt. 75 % der Einnahmen aus dieser Steuer wird Österreich an die jeweiligen Wohnsitzstaaten der Anleger weiterleiten (siehe dazu das neu erlassene EU-QuStG, BGBl I 2004/33,ARD 5496/2/2004).