§ 6 Abs 1 Z 9a und Abs 2 UStG - Kann der Unternehmer im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung nachweisen, dass er den künftigen Grundstücksumsatz steuerpflichtig behandeln wird, steht ihm der diesbezügliche Vorsteuerabzug sofort und nicht erst im Zeitpunkt der steuerpflichtigen Veräußerung zu.
UFS Linz 30.12.2003, RV/1617-L/02