§ 12 Abs 10 UStG - Fallen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug hinsichtlich eines Grundstückes nachträglich weg, so ist es rechtswidrig, in einer ex post Betrachtung den Vorsteuerabzug schon für Veranlagungszeiträume anteilig zu kürzen, in denen eine Änderung der Verhältnisse noch nicht eingetreten war. Die Berichtigung erfolgt nämlich nicht rückwirkend, sondern jeweils für das Jahr der Änderung.
VwGH 24.03.2004, 99/14/0237