§ 44, 49 ASVG - Ein Geschäftsführer einer GmbH, dessen Dienstverhältnis dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs unterliegt, ist zumindest in die Beschäftigungsgruppe 5 des Kollektivvertrages einzureihen.
VwGH 26.05.2004, 2001/08/0081