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Teilzeitbeschäftigung je nach Bedarf

ArbeitsrechtARD 5515/1/2004 Heft 5515 v. 27.7.2004

§ 4 Abs 1 Anhang RL 97/81/EG , Art 5 Abs 1 RL 76/207/EWG - Sieht ein Rahmenarbeitsvertrag keine im Voraus vereinbarte, feste Arbeitszeit vor, stellt dies grundsätzlich keine verbotene Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar.

Schlussanträge des Generalanwalts vom 18.05.2004 zu EuGH C-313/02 , Wippel

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