§ 23 Z 1 EStG, § 2 UStG, § 115 BAO - Zur Annahme der Gewerblichkeit des Verkaufs einer Privatsammlung eines Verlagsleiters an die Österreichische Nationalbibliothek ist die Begründung nicht ausreichend, dass einerseits „bei der hier vorliegenden engen Verflochtenheit von beruflicher und privater Tätigkeit ein strenger Maßstab anzulegen“ und andererseits „die Eigentumsverhältnisse an den gegenständlichen Nachlassmaterialien nicht eindeutig nachvollziehbar“ seien. Diese Ungereimtheiten verpflichten vielmehr die Abgabenbehörden aufgrund des § 115 BAO von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind.