§ 17 Wr VBO, § 3 Wr BO - Die Leistungszulage ist als Nebengebühr bei der Ermittlung der Sonderzahlungen von Vertragsbediensteten der Stadt Wien nicht zu berücksichtigen.
§ 17 Wr VBO, § 3 Wr BO - Die Leistungszulage ist als Nebengebühr bei der Ermittlung der Sonderzahlungen von Vertragsbediensteten der Stadt Wien nicht zu berücksichtigen.