C/II Pkt 3, C/III Pkt 7 DO.A - Nicht nur Angestellte, denen im Rahmen einer Organisationseinheit die Auskunftserteilung in Melde-, Versicherungs- und Beitrags- oder in Leistungsangelegenheiten übertragen ist, sind aufgrund der größeren Verantwortung in eine höhere Gehaltsklasse nach der DO.A einzureihen, wenn sie keiner Arbeitsgruppe angehören, sondern auch solche Arbeitnehmer, die mit der Leistungsfeststellung betraut sind, ohne einer Arbeitsgruppe zugeteilt zu sein.