§ 1154 ABGB, § 2 Abs 3 KV-Reinigungspersonal bei Versicherungsunternehmen - Die in § 2 Abs 3 Kollektivvertrag für das Reinigungspersonal der Versicherungsunternehmen Österreichs geregelte besondere Wegzeitvergütung bei mehrmaligem Aufsuchen eines zumindest 2 km vom Wohnsitz entfernt liegenden Arbeitsplatzes steht einem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn er seinen Dienst an zwei verschiedenen Arbeitsplätzen zu verrichten hat und nur einer dieser beiden Dienstorte mehr als 2 km von seinem ständigen Wohnsitz entfernt ist. Ob der weit entfernt liegende Arbeitsplatz vor oder nach der Unterbrechung der Arbeit aufzusuchen ist, ist für den Vergütungsanspruch unbeachtlich.