KV-Handelsangestellte - Mindestprovisionen stellen einen fixen Gehaltsbestandteil dar und sind in die Berechnungsgrundlage für den Sonderzahlungsanspruch eines Handelsangestellten einzubeziehen.
KV-Handelsangestellte - Mindestprovisionen stellen einen fixen Gehaltsbestandteil dar und sind in die Berechnungsgrundlage für den Sonderzahlungsanspruch eines Handelsangestellten einzubeziehen.