Pkt 11 lit a KV-Gastgewerbe/Arbeiter - Übersteigt der Lohn eines Arbeitnehmers, dessen Dienstverhältnis dem Kollektivertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe unterliegt, den Mindestlohn um weniger als 15 %, ist für die Berechnung der Jahresremuneration bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung vom Durchschnittsentgelt im Berechnungszeitraum (12 Kalendermonate) auszugehen.
OGH 15.04.2004, 8 ObA 30/04a