§ 23 EStG - Führt ein Steuerberater an einem Wertpapierhandel interessierte Klienten einer als Maklerin tätigen GmbH (bei der er selbst Gesellschafter ist) zu und erhält er dafür eine Abgeltung, stellt dies kein Indiz dafür dar, dass der von ihm betriebene (Eigen-)Handel mit Wertpapieren den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung verlassen hätte. Vielmehr wird damit bestätigt, dass die von Klienten gewünschten Händlerdienste (An- und Verkäufe von Wertpapieren) nicht vom Steuerberater erbracht wurden und er auch nicht für Rechnung Dritter aufgetreten ist.