§ 23 EStG - Bei der Tätigkeit als Steuerberater handelt es sich um keinen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf. Der Handel mit Wertpapieren durch eine GesBR (an der ein Steuerberater zu 95 % beteiligt ist), die keine Ein- und Verkäufe für Dritte vornimmt, ist daher als bloße Vermögensverwaltung zu beurteilen. VwGH 24.03.2004, 2003/14/0096. (Beschwerde abgewiesen)