§ 23, § 29 EStG, § 288 Abs 1 lit d BAO - Wendet ein Steuerberater unter Vorlage entsprechender Unterlagen ein, der auf eigene Rechnung erfolgte Wertpapierhandel sei planmäßig darauf ausgerichtet gewesen, die Grundlagen dafür zu schaffen, um seine Händlerdienste auch gegenüber Dritten anbieten zu können, und somit lägen insgesamt gewerbliche Einkünfte vor, so wird der Bescheid mit Rechtswidrigkeit belastet, wenn sich die Behörde mit diesem Vorbringen nicht auseinander setzt.