vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsteuerabzug bei Verrechnung der „Autobahnmaut“ über Tankkartenunternehmen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5510/23/2004 Heft 5510 v. 9.7.2004

§ 1 Abs 1 Z 1, § 12 UStG - Wird die fahrleistungsabhängige Maut („Go-Box-Verfahren“) von der ASFiNAG als Straßenbetreiber an ein Tankkartenunternehmen verrechnet und in der Folge vom Tankkartenunternehmen (im eigenen Namen und für fremde Rechnung) an einen Frächter weiterverrechnet, ist jeweils von einem Leistungsaustausch auszugehen. Das Tankkartenunternehmen kann daher die von der ASFiNAG in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für die Maut als Vorsteuer abziehen, ebenso kann der Frächter die vom Tankkartenunternehmen an ihn in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug) als Vorsteuer abziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte