§ 3a Abs 2 UStG - Stellt ein Autohändler einem Sportverband einen Fuhrpark zur Verfügung und besteht die Gegenleistung des Sportverbands einerseits in Geld (einem „Verwaltungskostenbeitrag“) und andererseits im Gestatten von Werbemaßnahmen, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.
VwGH 18.03.2004, 2003/15/0088