Durch eine Änderung der Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe betragen die Sozialhilferichtsätze für Wien ab 1. 7. 2004 für Alleinunterstützte € 401,61, für Hauptunterstützte € 391,55, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 201,12 und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 120,41. Verordnung der Wiener Landesregierung; LGBl für Wien 2004/27, 27. Stück, ausgegeben am 29.06.2004.