Das BMF stellt insbesondere klar, inwieweit das EuGH-Urteil vom 8. 5. 2003, C-269/00 , Seeling, auch Auswirkungen auf den österreichischen Rechtsbereich hat - unter Berücksichtigung der Umsatzsteuernovellen 2003 und 2004 (vgl bisher steuerfreier, ab 1. 1. 2004 steuerpflichtiger, ab 1. 5. 2004 nicht steuerbarer Eigenverbrauch bei der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes hinsichtlich des nicht unternehmerisch genutzten Teiles).