§ 27 Z 1 AngG - Nennt ein Arbeitnehmer, der über die finanziellen Schwierigkeiten seines Arbeitgebers informiert war und auf Befragen von Kunden zugeben musste, dass eine Durchführung ihrer Aufträge nicht mehr möglich sein würde, den Kunden ein Unternehmen, das die Aufträge zeitgerecht erledigen kann, rechtfertigt dieses Verhalten noch nicht eine Entlassung wegen Untreue.
ASG Wien 24.11.2003, 11 Cga 152/02f, 32 Cga 129/03t, rk