§ 1041, § 1152 ABGB - Es ist Sache des Arbeitgebers, ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen und dieses zu bezahlen. Eine Vorgangsweise, die darauf hinausläuft, dass der Arbeitnehmer die Hilfskräfte des Arbeitgebers selbst bezahlt, ist gesetzwidrig. Dies widerspricht klar dem Wesen des Arbeitsvertrages.