§ 2 Abs 3 EStG, § 2 Abs 4 LVO, § 2 Abs 5 Z 2 UStG - Wird bei geplanter Vermietung einer Wohnung, die jedoch vor der Erzielung von Einnahmen wegen eines Einbruchs am Immobilienmarkt wieder veräußert wird, ein fiktiver Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erst nach 25 Jahren erreicht, wobei Reparaturaufwendungen und Mietausfälle noch gar nicht berücksichtigt sind, so ist von einer objektiven Ertragsunfähigkeit der zu unterstellenden Vermietung auszugehen.