Ziel der vorliegenden Regierungsvorlage ist es, auch für den Bereich des LAG diverse Reformen nachzuvollziehen, die seit dem ARÄG 2000 im Arbeitsrecht erfolgt sind, etwa betreffend Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten in Bezug auf Krankenentgelt (§ 21 LAG), Urlaubsersatzleistung (§ 75 LAG), Entfall der Postensuchtage bei Selbstkündigung (§ 32 LAG) sowie Familienhospizkarenz (§§ 39t ff LAG).