§ 51 KO, § 1 IESG - Bei der Beurteilung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ist nicht auf die konkrete subjektive Kenntnis des Gesellschafter-Arbeitnehmers abzustellen, sondern ob er den eigenkapitalersetzenden Charakter seiner Zuwendungen erkennen musste. Wenn sich der Gesellschafter-Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht hinreichend informiert, so soll dies nicht zulasten der Konkursgläubiger gehen (vgl OGH 26.04.2000, 9 ObA 53/00k, ARD 5153/4/2000).