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Entlassungsanfechtung bei befristeten Dienstverhältnissen

ArbeitsrechtARD 5504/5/2004 Heft 5504 v. 18.6.2004

§ 106 ArbVG - Der allgemeine Entlassungsschutz nach § 106 ArbVG gilt auch für befristete Dienstverhältnisse.

OGH 21.04.2004, 9 ObA 31/04f

Schutz vor Umgehung des Kündigungsschutzes

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