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Rückwirkende Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit

SozialversicherungARD 5502/5/2004 Heft 5502 v. 8.6.2004

§ 255 Abs 21, § 280 Abs 2 Z 1 BSVG idF BGBl I 2001/101 - Mit dem Erkenntnis VfGH 10.10.2002, G 42/02 ua, ARD 5383/6/2003, das am 17. 12. 2002 in BGBl I 2002/166, ARD 5383/7/2003 , kundgemacht wurde, wurde ausgesprochen, dass die durch § 280 Abs 2 Z 1 BSVG bewirkte rückwirkende Außerkraftsetzung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 255 Abs 21 BSVG idF BGBl I 1999/176 für weibliche Versicherte, die am 1. 9. 1996 das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten, dem Vertrauensgrundsatz widerspricht und somit verfassungswidrig ist (Aufhebung der Wortfolge „rückwirkend mit Ablauf des 30. Juni 2000“ in § 280 Abs 2 Z 1 BSVG idF BGBl I 2001/101).

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