DG-Info Bgld GKK, .., www.bgkk.at
Aufgrund der Beschlüsse der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer wird ab 1. 6. 2004 bis zum 31. 12. 2005 nur mehr der „neue Urlaubskrankenschein“ - E 111-Neu „Bescheinigung über den Leistungsanspruch während eines Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedstaat“ - für alle Mitgliedstaaten der EU, der EWR-Staaten und die Schweiz ausgestellt.