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Dienstnehmerhaftung bei Kran-Totalschaden

Haftung und SchadenersatzARD 5500/6/2004 Heft 5500 v. 28.5.2004

§ 2 DHG - Grobe Fahrlässigkeit ist eine auffallende Sorglosigkeit, bei der

die gebotene Sorgfalt nach den Umständen des Einzelfalls in ungewöhnlichem Maße verletzt wird, der Eintritt des Schadens nicht nur als möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusehen ist und darüber hinaus

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