KV für Arbeiter im Gastgewerbe - Der Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe betreffend Saisonarbeitsverhältnisse sieht eine Saisonverlängerung von Dienstverhältnissen im Hotel- und Gastronomiebereich um bis zu 2 Wochen durch zwingenden Verbrauch von Zeitausgleich und Urlaub vor (vgl ARD 5211/3/2001 und ARD 5237/46/2001). Aufgrund in der Vergangenheit aufgetretener Probleme wurden nunmehr einzelne Punkte neu geregelt bzw Klarstellungen vorgenommen. Der neue Zusatzkollektivvertrag für das Gastgewerbe ist mit 20. 3. 2004 in Kraft getreten und ersetzt die bisherigen Zusatzvereinbarungen.