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Beginn der Versicherungspflicht mit Anfertigung eines Musterstückes

SozialversicherungARD 5496/12/2004 Heft 5496 v. 11.5.2004

§ 10 Abs 1 ASVG, § 1158 Abs 2 ABGB - Die Herstellung eines Probewerkstückes durch die nicht unerhebliche Dauer von 2 Stunden kann nicht typischerweise Teil eines Vorstellungsgespräches sein. Auch wenn die korrekte Bearbeitung Bedingung für die Aufnahme des Dienstverhältnisses am nächsten Tag ist, beginnt die Versicherungspflicht bereits mit Bearbeitung des Probewerkstückes.

VwGH 18.02.2004, 2000/08/0180

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