Bei beabsichtigten Versetzungen von Arbeitnehmern herrscht in der Praxis immer wieder Unklarheit darüber, ob bzw wer der geplanten Versetzung zustimmen muss: der Arbeitnehmer und/oder der Betriebsrat?
Zur Klärung dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, ob die vorgesehene Versetzung vom Dienstvertrag gedeckt ist: