§ 101 ArbVG, § 2 BEinstG - Die Versetzung eines dem Kreis der begünstigten Behinderten zugehörigen und somit nur mit Zustimmung des Behindertenausschusses kündbaren Geschäftsführers ist grundsätzlich zulässig, doch muss er weiterhin mit Führungsaufgaben betraut werden.