Mit der Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 6.455 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften bundesweit festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2004 enden dürfen.