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Kostentragung bei In-vitro-Fertilisation

SozialversicherungARD 5495/10/2004 Heft 5495 v. 7.5.2004

§ 4 Abs 1 IVF-Fonds-Gesetz idF vor BGBl I 2004/42 - Vor der IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2004 bestand der Anspruch auf teilweise Kostentragung für die In-vitro-Fertilisation dem Grunde nach für beide Partner, wenn die Leistungszuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest bei einem der beiden gegeben war.

OGH 18.11.2003, 10 ObS 172/03x

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