Das Bundesgesetz, mit dem das Karenzurlaubszuschussgesetz (KUZuG) und das Karenzgeldgesetz (KGG), das Karenzurlaubsgeldgesetz (KUG) und das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) geändert werden, wurde nunmehr unverändert gegenüber der Regierungsvorlage (siehe ARD 5473/1/2004) im BGBl kundgemacht.