§ 3 Abs 1 AÜG, § 923 ABGB - Der Überlasser von Arbeitskräften haftet dem Beschäftiger aus dem Titel der Gewährleistung nur für eine unterdurchschnittliche berufliche Qualifikation der überlassenen Arbeitnehmer, nicht aber für eine mangelnde Qualität der von diesen verrichteten Arbeit.
OGH 03.12.2003, 7 Ob 256/03b